maximal 2.093 wahlplakate

maximal 2.093 wahlplakate

Überall stehen sie rum und verschandeln die Landschaft. Wir sagen: Pro Partei 2.093 Dreiecksständer und Wahlplakate müssen genügen, um die Menschen in einem Wahlkampf zu informieren. 2.093: das entspricht der Anzahl der Gemeinden in Österreich. Diese Obergrenze spart Kosten und trägt zu einem fairen Wahlkampf bei.

 

Wie definiert die Bierpartei “Wahlplakat”?

Zu Wahlplakaten gehören für uns sämtliche Werbeflächen im öffentlichen Raum, also z.B.: Dreiecksständer, Plakatwände, Infoscreens, Werbeflächen an Bushaltestellen, etc.

 Muss in jeder Gemeinde ein Plakat stehen?

Nein, wo die Plakate aufgestellt werden, können die Parteien selbst entscheiden, solange sie die Obergrenze von 2.093 österreichweit nicht überschreiten.

Wie soll das bundesweit umgesetzt werden? Zum Beispiel die Obergrenze bei Dreiecksständern wird ja von den Gemeinden festgelegt…

Die Parteien sollen die Anzahl der Wahlplakate im Wahlwerbungsbericht dokumentieren, der vom Rechnungshof geprüft wird, so wie die Wahlkampfkostenobergrenze. Dazu braucht es bei einer Überschreitung wirksame Sanktionen.
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